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Verlassenschaftskurator muss auch nach Einantwortung handeln

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2022/159ÖJZ 2022, 1110 Heft 21 v. 31.10.2022

Das Amt des Verlassenschaftskurators endet nicht bereits mit der Einantwortung, sondern erst mit der rechtskräftigen Enthebung des Kurators. Der Kurator muss daher auch nach der Einantwortung einschreiten, den Erben kann aber eine Schadensminderungsobliegenheit treffen.

3 Ob 117/22k

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