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Der Rechtsberater als gerichtlicher Erwachsenenvertreter Die Übernahmepflicht und ihre Grenzen

BeitragSonderheft Gerhard Hopf zum 80. GeburtstagAufsatzMartin SchauerÖJZ 2022/146ÖJZ 2022, 1058 - 1059 Heft 20a v. 11.10.2022

ist - im besten Sinn des Wortes - ein Generalist. In seiner Tätigkeit als führender Legist in allen Bereichen des Privatrechts einschließlich des Verfahrensrechts, die er über viele Jahre ausgeübt hat, ist sein Blick nicht nur für das Große und Ganze, sondern auch für die Details eines Rechtsgebiets geschärft worden. Der hier zur Verfügung stehende Raum lässt lediglich die Befassung mit einem Detail zu - freilich aus einem Rechtsgebiet, von dem ich zu wissen glaube, dass es zu den besonderen Interessenfeldern des Jubilars zählt: jener Materie, die früher Sachwalterrecht genannt wurde und heute Erwachsenenschutzrecht heißt. In diesem Sinn: Alles Gute zum runden Geburtstag!

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