Vor mehr als zehn Jahren gelangte der OGH zu dem Ergebnis, dass die Komparation von Absolutadjektiven zwar unüblich sei, gelegentlich aber vorkomme, wenn der höchste (oder geringste) Grad verstärkt werden soll, was gerade in der "Zeugnissprache" der Fall wäre.
Für diesen Beitrag mag es damit sein Bewenden haben (Vedunia (FN 3