Mit einer bloßen Terminvereinbarung für eine mögliche weitere Reparatur des mangelhaften Fahrzeugs wurde hier noch keine verbindliche Wahl zwischen einem weiteren Verbesserungsversuch oder einer Wandlung getroffen.
9 Ob 83/21b
Mit einer bloßen Terminvereinbarung für eine mögliche weitere Reparatur des mangelhaften Fahrzeugs wurde hier noch keine verbindliche Wahl zwischen einem weiteren Verbesserungsversuch oder einer Wandlung getroffen.
9 Ob 83/21b