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Wurzeln auf dem Nachbargrund

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/117ÖJZ 2022, 816 Heft 16 v. 17.8.2022

Bei erkennbarer Schädigung von Objekten aufgrund eindringender Wurzeln (§ 422 ABGB) oder unmittelbarer Zuleitung (§ 364 Abs 2 ABGB) bestehen gegen den Eigentümer der Pflanze grundsätzlich Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche; § 422 Abs 2 ABGB regelt die Kostentragung bei Ausübung der Selbsthilfe, beseitigt aber die Rechtswidrigkeit von derartigen Eingriffen nicht.

1 Ob 4/22b

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