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Einverleibung nach Einantwortung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/110ÖJZ 2022, 841 - 844 Heft 17 v. 29.8.2022

§ 182 AußStrG

Das Abhandlungsgericht kann nicht mit einer Amtsbestätigung über den Bestand erst zu begründender Rechte entscheiden. Eine rechtskräftige Amtsbestätigung über grundbücherliche Rechte hindert das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts, auch wenn das Abhandlungsgericht dabei seine Kompetenz überschritten hat. Gleiches gilt für einen Einantwortungsbeschluss.

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