Problemaufriss
Aufgrund der steigenden Zahl von Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Online-Netzwerken (FN 1) hat der Gesetzgeber mit dem HiNBG in § 549 ZPO ein neues Sonderverfahren geschaffen.
Problemaufriss
Aufgrund der steigenden Zahl von Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Online-Netzwerken (FN 1) hat der Gesetzgeber mit dem HiNBG in § 549 ZPO ein neues Sonderverfahren geschaffen.