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Kein vorbehaltenes VU bei behaupteter Krankheit

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/75ÖJZ 2021, 488 Heft 10 v. 10.5.2021

Versäumt der Bekl die vorbereitende Tagsatzung und macht er einen subjektiven Hinderungsgrund (zB eine Krankheit) geltend, so muss über den Antrag des Kl auf Erlassung eines VU sofort entschieden und das VU jedenfalls dann sofort erlassen werden, wenn der Hinderungsgrund nicht offenkundig ist.

4 Ob 27/21f

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