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Einvernehmliche Vertragsbeendigung durch Annahme einer formungültigen Mieterkündigung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/55ÖJZ 2021, 386 - 387 Heft 8 v. 12.4.2021

Eine nicht dem Schriftformgebot des § 33 Abs 1 MRG entsprechende, weil mündliche, außergerichtliche Aufkündigung des Mieters ist als Angebot zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zu verstehen. Die - ausdrückliche oder schlüssige - Annahme einer in ein Auflösungsangebot umgedeuteten außergerichtlichen Kündigung durch den Vertragspartner führt zu einer schlüssigen Parteienvereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses.

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