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Einverleibung der Herrenlosigkeit einer Liegenschaft

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/51ÖJZ 2021, 372 - 373 Heft 8 v. 12.4.2021

§ 387 ABGB

Die Möglichkeit der Dereliktion besteht auch für unbewegliche Sachen. Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Preisgabe der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen.

5 Ob 204/20s

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