§ 387 ABGB
Die Möglichkeit der Dereliktion besteht auch für unbewegliche Sachen. Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Preisgabe der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen.
5 Ob 204/20s
§ 387 ABGB
Die Möglichkeit der Dereliktion besteht auch für unbewegliche Sachen. Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Preisgabe der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen.
5 Ob 204/20s