(FN )Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kopien, Computerausdrucke, Telefaxe und dgl als Urkunden iS des Strafrechts anzusehen sind und deren Gebrauch als Urkundenfälschung gem § 223 StGB strafbar ist.
Schlagwörter: