Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens kann auch durch laufende Versuche des Mieters verwirklicht sein, seine Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen. Das gilt allerdings nicht für ein regelmäßiges kurzfristiges Abstellen eines Kinderwagens im Gang vor der gemieteten Wohnung.
5 Ob 197/20m