vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafzumessung kein Gegenstand von Erneuerung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/44ÖJZ 2021, 295 - 296 Heft 6 v. 15.3.2021

Die Sanktionsfrage betreffende Umstände - wie hier das Ausmaß der infolge unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer vorgenommenen Strafenreduktion - sind nicht Gegenstand einer Sanktionsrüge (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO), sondern fallen ausschließlich in den Bereich der Berufung.

11 Os 78/20k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!