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Wiederholtes Herstellen und Konsumieren von Suchtgift in der Wohnung als unleidliches Verhalten?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/3ÖJZ 2021, 42 - 43 Heft 1 v. 22.12.2020

Wurde bei einer Gesamtbetrachtung des Sachverhalts die wiederholte Suchtmitteldelinquenz massiv nach außen hin sichtbar, muss das Verhalten des Mieters als unleidlich iSd § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG qualifiziert werden.

9 Ob 41/20z

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