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Weiterverwendungspflicht des Lehrlings

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/38ÖJZ 2021, 290 - 291 Heft 6 v. 15.3.2021

Eine gänzliche Erlassung der Behaltezeit kommt nur bis zur Beendigung des Lehrverhältnisses in Betracht. Eine rückwirkende Befreiung von der Weiterverwendungspflicht des Lehrlings ist nicht zulässig. Nach Antritt der Behaltezeit kann daher nur mehr eine Bewilligung zur vorzeitigen Kündigung erteilt werden.

9 Ob A 78/20s

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