vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafe und Zusatzstrafe bilden keine Gesamtstrafe

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/152ÖJZ 2021, 957 Heft 20 v. 11.10.2021

Nach § 43a Abs 3 StGB darf bei Gewährung bedingter Nachsicht eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe der nicht bedingt nachgesehene Teil der Strafe nicht mehr als ein Drittel betragen. Bei Verhängung einer Zusatzstrafe ist ausschließlich diese, nicht eine sich unter Einbeziehung der im früheren U ausgesprochenen Freiheitsstrafe ergebende "Gesamtstrafe", für diese Relation maßgeblich.

14 Os 26/21m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!