Zwischen dem Streitgegenstand des Manifestationsbegehrens im Verfahren über die Stufenklage und dem des ggst Begehrens auf Ausstellung und Aushändigung der Gehaltsvergleichsrechnung besteht Identität.
9 Ob A 20/21p
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.