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Diversionssachverhalt nicht Gegenstand von NB

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/135ÖJZ 2021, 858 Heft 18 v. 14.9.2021

Die Behauptung von Begründungsmängeln in Bezug auf ausschließlich für die Diversionsfrage entscheidende (also nicht auch aus § 281 Abs 1 Z 9 oder 10 StPO relevante) Feststellungen ist nicht Gegenstand der NB. Unter Berufung auf die Gegenäußerung des Verteidigers (§ 244 Abs 3 StPO) können auch Feststellungsmängel nicht geltend gemacht werden.

14 Os 11/21f

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