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Unrichtige rechtliche Beurteilung eines Leasingvertrags

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/12ÖJZ 2021, 91 - 93 Heft 2 v. 12.1.2021

§ 503 ZPO

Werden einer Entscheidung (unzulässige) überschießende Feststellungen zugrunde gelegt, so wird damit nicht gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sondern die Sache wird rechtlich unrichtig beurteilt.

Stützt die Leasinggeberin (wie hier) ihre Gegenforderung ausschließlich auf eine bestimmte, nicht anwendbare Bestimmung ihrer AGB, sind andere Vertragsbestimmungen (mangels entsprechenden Vorbringens) nicht zu prüfen. (FN 1)

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