Lässt die RMAnmeldung des belangten Verbandes, dem es nach § 15 Abs 1 zweiter Satz VbVG freisteht, das U über die natürliche Person oder das über ihn ergangene U oder beide U zu bekämpfen, offen, gegen welches dieser U sich das angemeldete RM richtet, ist es zurückzuweisen.
13 Os 30/21t