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Anordnung der HV nach Einspruch

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/127ÖJZ 2021, 808 - 809 Heft 17 v. 30.8.2021

Für die Anordnung der HV aufgrund eines zulässigen Einspruchs gilt § 43 Abs 2 StPO sinngemäß.

11 Os 139/20f

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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