Das Recht der Katholischen Kirche kennt eine strafrechtliche Generalnorm, die von Kanonisten vielfach kritisiert wird. Dabei wird stets auch auf Art 7 EMRK und die vermeintliche Unvereinbarkeit damit abgestellt. Dass der Befund nicht so klar ist und die Generalnorm eine Prüfung am Maßstab der EMRK durchaus bestehen kann, zeigt der folgende Beitrag auf.
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