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Produkthaftung für mitverursachte Neurose

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2020/65ÖJZ 2020, 456 - 458 Heft 10 v. 12.5.2020

§ 1325 ABGB (§ 1 PHG)

Im Anwendungsbereich des PHG obliegt dem Kl der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden; dabei genügt jedenfalls die nach allg Grundsätzen zu beurteilende adäquate Verursachung des Schadens durch das fehlerhafte Produkt.

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