Das Virus SARS-CoV-2 und die dadurch verursachte Lungenkrankheit COVID-19 stellen derzeit die Welt auf den Kopf. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern oder zumindest eine Verlangsamung der Verbreitung zu erreichen, greift der österr Gesetzgeber zu drastischen Maßnahmen (s dazu das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl I 2020/12). Davon betroffen ist auch die Justiz und mit ihr das Während das materielle Strafrecht (bisher) nicht von Änderungen betroffen ist, hat der Gesetzgeber im einige markante Neuerungen vorgenommen. Sie werden im Folgenden übersichtlich und prägnant dargestellt. Auch auf das Strafvollzugsrecht geht der Beitrag ein.