Die Löschung als Geschäftsführer bedarf auch im Fall mündlicher Rücktrittserklärung des urkundlichen Nachweises, der jedoch nicht in beglaubigter Form erstellt werden muss. In Hinblick auf § 16a GmbHG muss der urkundliche Nachweis eines Rücktritts ohne wichtigen Grund auch das Datum der Rücktrittserklärung in der Generalversammlung oder gegenüber allen Gesellschaftern enthalten.
6 Ob 128/19w