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Geldunterhaltspflicht und (nicht ausgeübtes) Kontaktrecht

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/29ÖJZ 2020, 210 - 214 Heft 5 v. 2.3.2020

§ 231 ABGB

Dass der geldunterhaltspflichtige Elternteil neben seinem (ausschließlich geschuldeten) Geldunterhalt (im Rahmen seines Besuchsrechts) keinen weiteren - nicht geschuldeten - Naturalunterhalt leistet, führt nicht zu einer Erhöhung des Geldunterhalts.

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