Auch was in der Abfalltonne landet, kann Begehrlichkeiten wecken, besonders wenn es um weggeworfene Skizzen des berühmten Malers geht. Dass sich aber strafbar macht, wer solche wegnimmt, musste ein 49-jähriger "Kunstdieb" in Deutschland Anfang 2019 erfahren, der beim erfolglosen Versuch, die Fundstücke zu verkaufen, angezeigt wurde. Dieser kuriose Fall wirft gleich mehrere, auch für Österreich interessante Rechtsfragen nach den Eigentumsverhältnissen und dem Gewahrsam am Hausmüll sowie der Berücksichtigung eines illegalen und insb urheberrechtswidrigen Tauschwerts bei § 127 StGB auf.