In jüngster Zeit ist im Schrifttum über eine Reform des österr Verjährungsrechts verstärkt diskutiert worden. Die Überarbeitung von Verjährung und Ersitzung ist auch schon Teil des Regierungsprogramms 2017 - 2022 gewesen, weshalb im Justizministerium darüber bereits nachgedacht wird. Im gegenständlichen Beitrag wird eine solche Reform grundsätzlich befürwortet, doch sollte das sehr angemessene Verjährungsrecht des ABGB nach Ansicht des Autors nicht völlig neu gestaltet werden.

