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Übergabe von Bargeld bedeutet noch nicht "verbergen"

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/128ÖJZ 2020, 804 Heft 17 v. 31.8.2020

Übergabe von Bargeld mit dem Auftrag, das Geld ins Ausland zu überweisen, ist - ebenso wie derartige Überweisung selbst - ein Vorgang des gewöhnlichen Wirtschaftslebens, der ohne Hinzutreten besonderer Begleitumstände nicht als "Verbergen" iSd § 165 Abs 1 erster Fall StGB tatbildlich ist.

11 Os 11/20g

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