vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Facebook-Gruppe kann gegen das Urheberrecht verstoßen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/126ÖJZ 2020, 803 - 804 Heft 17 v. 31.8.2020

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in eine Facebook-Gruppe hochgeladen, so liegt ein Eingriff in das Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG vor, außer es handelt sich um eine private Gruppe. Von einer solchen kann nur dann gesprochen werden, wenn ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern iS eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks von vornherein vorgegeben ist, nur bei Vorliegen dieses Merkmals die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppenadministrator erfolgt und die Teilnahme nur solange möglich ist, solange das verbindende Merkmal besteht. Außerdem darf eine bestimmte Höchstzahl an Gruppenmitgliedern nicht überschritten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!