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VerbotsG gegenüber Art 10 Abs 2 MRK speziell

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/119ÖJZ 2020, 754 Heft 16 v. 18.8.2020

Indem der Angekl eine Belehrung der Geschworenen zur "unmittelbaren Anwendung der MRK" vermisst, seine Kritik auf die Rsp des OGH zu § 1330 Abs 2 ABGB und zu § 111 Abs 1 und 2 StGB, auf jene des dBVerfG zu § 130 Abs 4 dStGB sowie auf Art 10 MRK stützt und moniert, die Rechtsbelehrung verschweige, dass die Geschworenen berechtigt und verpflichtet wären, im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art 10 Abs 2 MRK vorliegen, dies "umso mehr als § 3g VerbotsG als abstraktes Gefährdungsdelikt konstruiert" sei, spricht er - mangels Bezugnahme auf ein bestimmtes ges Merkmal des § 3g VerbotsG oder einen in der Fragestellung an die Geschworenen vorkommenden Gesetzesausdruck - keinen der bezeichneten Inhalte dieses NG deutlich und bestimmt an.

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