Werden einem Treuhänder im Zuge eines Sanierungsplans Ansprüche zur Verwertung übergeben, so handelt es sich um eine "einfache" Vermögensübergabe zur Verwertung iSd § 157i Abs 1 Satz 2 IO. Muss der Treuhänder die übertragenen Ansprüche im Prozessweg geltend machen, so stellt sich die Frage nach der Rechtsstellung des Schuldners im Treuhänderprozess: Das betrifft insb die Mitwirkungsbefugnisse des Schuldners sowie die Kostenersatzpflicht im Unterliegensfall. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen Fragen.