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Wiederkaufsrecht und Verschmelzung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/104ÖJZ 2020, 736 - 739 Heft 16 v. 18.8.2020

§§ 1068, 1070 ABGB; § 96 GmbHG

Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.

5 Ob 136/19i

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