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Frist für gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung beim "Papamonat"

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/86ÖJZ 2019, 526 Heft 11 v. 27.5.2019

Den Eltern steht ab dem der Unterkunftnahme folgenden Tag insgesamt eine Frist von 13 Tagen für die noch ausständige Anmeldung des Kindes am gemeinsamen Hauptwohnsitz zur Verfügung.

Die "Hauptwohnsitzmeldung" in § 2 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG stellt auf den Hauptwohnsitzbegriff des § 1 Abs 7 MeldeG ab.

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