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Die Einsicht in die Urkundensammlung durchbricht nicht den Eintragungsgrundsatz

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/84ÖJZ 2019, 525 Heft 11 v. 27.5.2019

Die bloße Möglichkeit, durch Einsicht in die Urkundensammlung Kenntnis von der von Vorbesitzern getroffenen Vereinbarung einer nicht verbücherten Dienstbarkeit zu erlangen, führt nicht zu einer Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes.

2 Ob 146/18m

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