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Beweiswürdigungsermessen des BerG

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/7ÖJZ 2019, 39 - 42 Heft 1 v. 20.12.2018

Die StPO verlangt - im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR - in Betreff mangelnder Bedenken an im U I. Instanz enthaltenen Feststellungen keine über § 270 Abs 2 Z 5 StPO hinausgehenden Erwägungen.

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