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Versuch/Vollendung ist Gegenstand der Fragestellung an die Geschworenen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/71ÖJZ 2019, 430 Heft 9 v. 25.4.2019

Die Sanktionsfindung betreffende Tatsachen sind - abgesehen von den in § 314 Abs 1 StPO angesprochenen Ausnahmen - nicht Gegenstand der Fragestellung.

13 Os 87/18w

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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