Die Sanktionsfindung betreffende Tatsachen sind - abgesehen von den in § 314 Abs 1 StPO angesprochenen Ausnahmen - nicht Gegenstand der Fragestellung.
13 Os 87/18w
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Sanktionsfindung betreffende Tatsachen sind - abgesehen von den in § 314 Abs 1 StPO angesprochenen Ausnahmen - nicht Gegenstand der Fragestellung.
13 Os 87/18w
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