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Kleine Klarheiten

Sprache und RechtAufsatzReinhard HingerÖJZ 2019/63ÖJZ 2019, 528 Heft 11 v. 27.5.2019

Oft wären es ganz einfache Dinge, die Klarheit schaffen.

1. Zum Beweis eine kurze Passage aus einem Tagsatzungsprotokoll:

"Der Beklagtenvertreter erklärt, weiteres ergänzendes Vorbringen erstatten zu wollen, und beantragt die Beauftragung eines Schriftsatzes.

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