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Tatbestandliche Handlungseinheit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/20ÖJZ 2019, 135 - 137 Heft 3 v. 28.1.2019

§ 70 StGB (§§ 28 f StGB)

Während in gleichartiger Realkonkurrenz begangene Taten (ungeachtet der durch § 29 StGB angeordneten Subsumtionseinheit) jeweils dem Tatbegriff des § 70 StGB entsprechen, stellt eine tatbestandliche Handlungseinheit iwS nur eine Tat iSd § 70 StGB dar.

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