vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Solidarhaftung für Schäden aus einem Feuerwerk

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/18ÖJZ 2019, 141 Heft 3 v. 28.1.2019

Solidarhaftung nach § 1302 ABGB ist auch dann gerechtfertigt, wenn zwischen den mehreren Personen Einvernehmen über die Begehung einer rechtswidrigen Handlung herrschte und diese Handlung für den eingetretenen Schaden konkret gefährlich war (hier: Mitwirkung am Abfeuern von im Ortsgebiet verbotenen Feuerwerkskörpern).

1 Ob 178/18k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!