§ 15 Abs 1 GmbHG (§ 35 Abs 2 GmbHG)
Die Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer einer GmbH ist nach der Wertung des § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG zwingend den Gesellschaftern zugewiesen. Ein Übertragen der Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer auf den Aufsichtsrat ist ebenso wie die diesem eingeräumte Befugnis zur die Gesellschafter bindenden Nominierung von Geschäftsführern unzulässig.