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Pflichthaftpflichtversicherung: Aktivlegitimation bei Leistungsfreiheit?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/136ÖJZ 2019, 841 Heft 18 v. 9.9.2019

Da § 158c VersVG gerade voraussetzt, dass den Versicherer dem Versicherungsnehmer (VersN) gegenüber keine Leistungspflicht trifft, ist der VersN selbst auch nicht aktivlegitimiert, aufgrund des nur zugunsten des Geschädigten fingierten Befreiungsanspruchs eine Leistung des Versicherers an den Geschädigten zu fordern.

7 Ob 228/18g

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