Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (Fünfte GeldwäscheRL) hat die EU einen weiteren Schritt zur Stärkung des Regimes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung