"Technische Hilfsmittel" ersetzen in der Praxis zunehmend menschliche Gehilfen. In der Literatur existieren derzeit mehrere unterschiedliche Ansätze im Hinblick auf die Haftung für "technische Erfüllungsgehilfen". Der vorliegende Beitrag dient dazu, einen neuen Lösungsvorschlag zur Diskussion zu stellen.
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