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Sanktionen bei unterbliebener Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen von Richtlinien

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2019/107ÖJZ 2019, 888 Heft 19 v. 30.9.2019

Art 260 Abs 3 AEUV ist anwendbar, wenn ein MS zwar Umsetzungsmaßnahmen für eine RL mitgeteilt hat, nach Meinung der Kommission aber eine Umsetzung nur tw erfolgte.

C-543/17Kommission gegen Königreich Belgien

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