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Rechtsprechung des Europäischen Patentamts Neue Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA

Aktuelle EntwicklungenAufsatzMatthias BrunnerÖBl 2026/6ÖBl 2026, 18 Heft 1 v. 20.1.2026

A Priorität: Unmittelbare und eindeutige Ableitbarkeit ist nicht immer ausreichend

Art 87 EPÜ: Die GBK hat in G 2/98 entschieden, dass die unmittelbare und eindeutige Ableitbarkeit des beanspruchten Gegenstands aus der früheren Anmeldung eine Bedingung für die Erfüllung des Erfordernisses der "selben Erfindung" ist.

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