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¡Einzigartig! Die Rückkehr der Werkhöhe EuGH zum Werkbegriff bei Gebrauchsgegenständen

BeitragAufsatzChristian HandigÖBl 2026/16ÖBl 2026, 51 - 59 Heft 2 v. 10.3.2026

Die jüngste Entscheidung des EuGH in den Rs und (FN ) setzt nicht nur die Rsp zum Werkbegriff fort, insb die Entscheidungen (FN ) und , (FN ) sondern entwickelt sie weiter. Demnach sollen Werke sein und eine aufweisen; dieses Kriterium dürfte der österr "Werkhöhe" entsprechen, nunmehr iS des Grads der Originalität. Außerdem ist zumindest bei Gegenständen der angewandten Kunst die Originalität nicht zu vermuten.

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