A Berufungsgericht
1 Materiellrechtliche Entscheidungen
Anspruchsauslegung; Art 69 EPÜ: Ein sprachlicher Fehler, ein Rechtschreibfehler oder eine sonstige Ungenauigkeit in einem Patentanspruch kann nur durch Auslegung des Patentanspruchs korrigiert werden, wenn das Vorliegen eines Fehlers sowie die genaue Art der Korrektur für die durchschnittliche Fachperson auf der Grundlage des Patentanspruchs - unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen sowie unter Anwendung des allgemeinen Fachwissens - mit hinreichender Sicherheit erkennbar sind.

