Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) prägt den wirtschaftlichen Wettbewerb in allen seinen Facetten, wobei in den letzten Jahrzehnten der Verbraucherschutz mehr in den Fokus gerückt ist. Auch wenn sich das UWG durch einige Liberalisierungen und später durch die Normsetzung der EU immer wieder verändert hat, ist es in seinen Grundpfeilern über die 100 Jahre seines Bestehens hindurch gleich geblieben. Das UWG wird dabei maßgeblich durch die Rsp des OGH und seit der Harmonisierung innerhalb der EU auch des EuGH geleitet.