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Nur widerrufen, weil dazu verpflichtet

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/69ÖBl 2022, 232 - 235 Heft 5 v. 13.9.2022

Der Widerruf einer Behauptung darf nicht durch Zusätze (wie etwa Glossen oder Randbemerkungen) relativiert, eingeschränkt oder entkräftet werden, die ihm den Widerrufs-Charakter nehmen würden.

Die Freiwilligkeit ist aber kein Element des Widerrufs, weshalb ihm ein Hinweis auf die gerichtliche Anordnung den Widerrufs-Charakter nicht nimmt und daher nicht schadet.

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